AGB

  1. Geltungsbereich

(1)  Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer des Sprachendienstes BEY, im Folgenden „Übersetzer“ genannt, und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2)  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

  1. Umfang des Übersetzungsauftrages

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1)  Der Auftraggeber unterrichtet den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, damit der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2)  Für die Übersetzung notwendige Informationen und Unterlagen stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags unverzüglich zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3)  Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

(4)  Der Auftraggeber haftet für den Umfang seiner Rechte am zu übersetzenden Text (Ausgangstext) und stellt sicher, dass die Übersetzung (Zieltext) angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

  1.         Reklamationen und Haftung des Übersetzers

(1)  Der Übersetzer behält das Recht zur Mängelbeseitigung. Der Auftraggeber hat nur einen Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

(2)  Der Anspruch auf Mängelbeseitigung ist vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 90 Tagen nach Versand der Übersetzung anzuzeigen (Rechnungsdatum des Übersetzers). Erhebt der Auftraggeber keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als abgenommen. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

(3)  Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

(4)  Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.

(5)  Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 4 (4) verursachten Schadens wird auf 5.000 € begrenzt.

(6)  Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 4 (4) und 4 (5) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(7)  Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, drei Monate seit der Abnahme der Übersetzung.

(8)  Verlangt der Auftraggeber die Verwendung seiner Fachterminologie, ist der Übersetzer insoweit von jeglicher Haftung befreit.

(9)   Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruht oder die durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Ausgangstexte verursacht wurde,  ist ausgeschossen.

  1. Force majeure und Ausfälle wegen Krankheit

(1)  Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.

(2)  Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder wegen unerwartet eintretender Krankheit des Übersetzers nicht eingehalten werden, unterrichtet der Übersetzer den Auftraggeber hierüber unverzüglich. Sowohl der Übersetzer als auch der Auftraggeber sind in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.

(3)  Eine Nachfrist kann nur mit beiderseitigem Einverständnis eingeräumt werden. Dies bedarf der Schriftform.

  1. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

  1. Mitwirkung Dritter

(1)  Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2)  Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 6. verpflichten.

  1. Vergütung

(1)  Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

(2)  Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

(3)  Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht die Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG gilt.

(4)  Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.

(5)  Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und  -entschädigungs-Gesetzes (JVEG) nicht.

  1. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1)  Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2)  Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

  1. Anwendbares Recht

(1)  Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2)  Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.

(3)  Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4)  Die Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

  1. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftform-Erfordernisses selbst.

Meißen, im November 2019